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Polizei dein Freund und Helfer???

  • Ersteller Ersteller Bastian
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B

Bastian

Guest
Hallöchen!

Bei uns in Bielefeld werden momentan mal wieder reihenweise getunte Autos stillgelegt. Wer den Streifenhörnchen nicht gefällt muss sofort mit zur DEKRA und verliert in den meisten Fällen seine Plakette (kenne schon drei Fälle von "zu tief")...

Nun habe ich mal gelesen das es für PKW´s eigentlich gar keine vorgeschriebene Mindesthöhe gibt, sondern nur eine Empfehlung. Und Empfehlungen muss man ja nicht einhalten! Ist das wahr? Wenn ja kann man die "freundlichen" Beamten beim nächsten unplanmäßigen Stop ja mal belehren!
So langsam sehe ich das nämlich echt nicht mehr ein!

Genauso die Frage mit der Lautstärke. Soweit ich weiß sind die Vorschriften dafür, wie Laut ein Wagen seien kann für jeden Fahrzeugtyp einzeln festgelegt. Und zwar erst seit 1980. Somit fällt ein Kadett C in diese Bestimmungen gar nicht rein und eine Fonmessung wäre kein Stilllegungsgrund.
Was ist da dran?

Über Tips und Hilfen im Umgang mit solchen Verkehrskontrollen wäre ich sehr dankbar! Das Interessiert bestimmt auch andere Fahrer getunter Opels.

Grüße
-Bastian-
 
hallo!!!!!!!!

das mit der mindesthöhe stimmt so.
es ist entscheidung des tüvmenschen ob er die
höhe vertretbar oder nicht findet.
bei uns (rw tüv iserlohn) ist es so das der wagen
über die kanten der grube kommen muss.
es gibt aber auch prüfer die sagen es sollten
min. 10 cm sein.
ich habe mal mit einem rechtsanwalt gesprochen
weil wir auch so einen fall hatten und der
meinte man sollte ruhig ein bisschen forscher
( nicht beleidigend ) auftreten und sich nicht
alles gefallen lassen.
wenn die eintagungen ordnungsgemäss gemacht wurden
sollte man der rennleitung den vorschlag machen
sich mit dem tüv kurzzuschliessen, schliesslich
könne die nicht sagen ein tüver hätte keine
ahnung. und das sagt eine stilllegung ja aus.

gruss opeltoni
 
Habe vor Monaten mal einen Bericht im Netz gelesen, weiß aber leider nicht mehr genau was drin stand...

Ich glaube der war von ´ner VW-Zeitung, weiß jemand vielleicht wo man so was sonst noch findet? Könnte man ja ausdrucken und mitführen.

Danke
-Bastian-

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So das ist der angesprochene Beitrag zum Thema:

Wie tief darf ein Auto sein ?

Eine Frage, mit der viele in dieser Saison konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.

Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens ?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also : War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen ?

Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar ? Noch nicht ganz !
Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts : Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.

Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.

Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.

Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.

Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.

Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.

Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen. (Text : Thorsten Elbrigmann, Quelle : VW SPEED)

Übrigens in vielen Gutachten steht z:b. auch das das tiefste tragende Teil der Karosse nicht tiefer als ca. 11cm sein soll - tja ca. eben :-)
 
Danke, dass hab ich gesucht. Gibt´s noch andere Meinungen zu dem Thema?

Wer noch was weiß, bitte eintragen!

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Hi Bastian,
cool Du kommst aus Bielefeld, ich komme aus Wiedenbrück und fahre ne 79 er Limousine in royalred. Was hast Du für nen Kadett C?
Zum Thema, weiß wohl das mein Kumpel schon seit ca.2 Jahren ohne Tüv-Eintragung die Gruppe A auf dem 1200er fährt, der ist einfach zu laut, im Stand 98 db, das war dem Tüv zu hoch! :) Also meld Dich mal wegen Treffen, kenn zwar schon viele Kadetten aus unserer Regieon ( GT,Bi, Rheda-Widenbrück,) aber vielleicht hab ich ja Deinen noch net gesehen.

Gruß
Dennis
 
@Dennis

Hallöchen! Komme allerdings nicht aus Bielefeld sondern aus dem Kreis Herford. Deinen Wagen habe ich glaub´ ich auch noch nicht gesehen. Am Wochenende ist Treffen in Diepholz, ich weiß aber noch nicht ob ich das schaffe :-).

Zum Wagen -> Siehe Bild

Gruß
-Bastian-

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Ja ja,
die gute polizei.
Ich glaube das ist in jeder Stadt anders.
Bei uns z.b. ist es gott sei dank nich so schlimm.
Leider Gibt es immer noch den Gummiparagraphen der soweit ich es weiß besagt das es im ermessen des Beamten liegt ob das Fahrzeug im sinne der StVzo in ordnung ist.
Dieses ist ein Leidiges Thema und endlos zum Diskutieren.

Trotzdem sollte man auf der hut sein.

Mit ´75 grüßen 1200c
 
Hi, ich weiß ist schon was her aber mich würd noch interessieren wie es mit der Lautstärke aussieht gibt es da jezt ne Beschränkung?!?
 
Hi! 
die beschränkung lautet: " Nicht lauter als serie!!!"
 ...für alles was ne ABE hat!Ansonsten alles nur per Teilegutachten oder Einzelabnahme!   EDIT: Bestimmungen fürs Standgeräusch find ich auf die Schnelle nich, mei 83er Manta B hatte aber 94db eingetragen.Viel wichtiger ist aber das Fahrgeräusch, das ist HIERhttp://www.umweltrechtsreport.de/news/759.pdf geregelt! Seite 4 Tabelle Punkte 2.1.2.1 bzw 2.1.2.2! MfG       André
 
Hallo,das Wichtigste ist, wie ich meine, bei Verkehrskontrollen net pampig zu werden, wenn dann alles ordnungsgemäß eingetragen ist dann kann eigentl. nix passieren. Geht mit der Einstellung in die Kontrolle dat diese notwendig sind und ihre Berechtigung haben und die Polizisten auch nur ihren Job machen.Bei meinem sind die sowieso immer recht schnell überfordert, dann fragen die ob alles eingetragen ist und schauen im Endeffekt nur nach der Reifengröße (im Schein auf Seite 3
c.gif
).Was ich gehört hab (Auskunft einer Tuningfirma), daß zur Zeit tausende ältere Auto‘s stillgelegt werden die mit 07er Kennzeichen unterwegs sind, da die Halter fälschlicherweise meinen daß sie nach der Abnahme so ziemlich alles umbauen können da ja kein Schein mehr vorhanden ist in dem Eintragungen aufgeführt, und auch keine Tüvabnahmen mehr erforderlich sind. Das ist meiner Meinung auch voll O.K. da zuviele einfach nicht wissen wo die Grenzen sind...Gruß,Armin  

http://www.forumromanum.de/member/gallery/gallery.php?action=gallery_view&galerie_id=421&USER=user_65833#
 
ola arminauch hier würde ich sagen ist die regelung der 07er nummer auch wieder eine art gummiparagraph!insgesammt stimme ich dir aber zu!ist teilweise schon arg was da auf 07er rot durch die lande eiert.da wundert mich auch die neuregelung zur zulassung auf 07er nicht mehr so wirklich. aber unser gesetzgeber übertreibt meiner meinung nach an einigen stellen sehr!da huscht einem auch mal schnell wieder der wortlaut "der autofahrer,die melkkuh der nation" durch denn kopf!was mich am meisten stört ist immer wieder das wort "ermessenssache"!hier liegt ja schon der hase im pfeffer.wie soll nun sich jemand seiner sache sicher sein,wenn die herren in denn blauen/grünen kitteln einem sogar zum teil die eintragung von teilen verweheren obwohl es papiere gibt!ist es denn jungs zu heiss geworden,das sie sich immer mehr sperren oder liegt es daran das der allgemeine auto individualist sich aufgrund dessen mit der STvO beschäfftigt und mit § argumentieren kann
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ich habe mich mal in bezug auf eintragung von vollschalen mit der STvo beschäftigt und mit erschrecken festgestellt das in keinster weise dort steht das eine rückenverstellung pflicht ist.hier mein suchergebnis/beitrag denn ich in einem anderen forum dazu geschrieben hab:da ja immernoch einige der meinung sind das ein sitz eine rückenlehnenverstellung von 15° haben muss sollten folgenden auszug aus dem aktuellen StVO lesen!diesen netten hinweis habe ich heute bei einem erneuten besuch bei sandtler von einem netten älteren herrn hinter der tecke bekommen.der tauchte nach der frage ob ich denn selben sitz mit rückenverstellung sehen könnte auf.ich äusserte nur dem verkäufer gegenüber das es wohl mit oben gezeigtem sitz zuviele probleme beim tüv für mich gäbe.er meinte das sich die gesetze diesbezüglich geändert haben und die einhelige meinung mit denn 15° erledigt hat.
also prompt mal gerade denn neuen StVo § gegooglet

§ 35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder

.....................................................

(10) Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigungen in und an Fahrzeugen, die nicht unter die Vorschriften der Absätze 2 und 5 fallen, müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln. Die Entriegelungseinrichtung muß von dem dahinterliegenden Sitz aus leicht zugänglich und bei geöffneter Tür auch von außen einfach zu betätigen sein. Rückenlehnen müssen so beschaffen sein, daß für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind.

in diesem absatz läst sich ne menge hinein interpretieren,sowohl für uns,als auch für denn prüfer!
ich finde diese regelung so dermassen schwamig,das eine willkür der prüfer schon vorprogrammiert ist.besonders sollte man sich denn ersten satz im obrigen auszug mal auf der zunge zergehn lassen. [error_image]https://www.forumromanum.de/member/forum/images/smilies/11.gif[/error_image] [error_image]https://www.forumromanum.de/member/forum/images/smilies/wut.gif[/error_image]

hier noch der link zum kompletten §35a
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__35a.html
 
Soweit ich weiss gilt in Deutschland eine höchstzulässige Geräuschentwicklung von 94 dB und das gilt für alle Fahrzeuge.

Ausnahme
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:  Motorräder und Kraftfahrzeuge älteren Baujahrs, wenn es auch Bauart bedingt es. Also keine Umbauten.

Gruß Ludwig
 
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