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Papiere für eine Powersprintanlage Gruppe A

  • Ersteller Ersteller opelopi
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Ich möchte mich auch anschliessen und die Papiere haben.

rennsau@freakmail.de

Vielen Dank

Grüsse Bernd
 
Hallo zusammen, könnte ich das Gutachten auch haben.

cheechuchong@web.de

Danke im vorraus

  Cheech
 
Guten Tag,

wäre klasse wenn mir jemand das Gutachten auch schicken könnte.

Hätte letzten Monat schon zum Tüv gemusst hatte bisher nur nichts für den auspuff
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hoerny13@hotmail.com

Danke schomal im vorraus
 
Also ich könnte Wetten, das hier schon gefühlte 200 USER das Gutachten UND einen Internetzugang haben.....

Ich mach mal 201 daraus....

* BROTKASTEN INSIDE *
 
Hallo Leute, da ich wenn alles glatt geht demnächst anfangen kann meinen Kadett wieder zusammen zu bauen stehe ich nun vor der Auspufffrage
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Da ich auch gernen eine Supersprint oder Powersprint hätte wäre ich sehr dankbar wenn ich die Papiere auch bekommen könnte. sven.schmitz88@gmx.de

Vielen Dank und Grüße.
 
Hallo,

muss am Montag diesbezüglich zum TÜV, wenn mir also noch heute oder morgen jemand die Papiere/das Gutachten zusenden könnte wärs echt klasse!

an:




armin.janka@t-online.de




Vielen Dank und Gruß,

Armin
 
Ich kann das erst morgen früh verteilen, hab ich auf dem Firmenrechner.

Vielleicht kann das aber mal jemand anders weiter leiten?
 
Hallo,

ein kleines Feedback.

 

gestern war ich beim Tüv, keine Chance. Selbst ivm. Kat ist die Auspuffanlage mit (kulant gerechneten (arithmet. Mittelwert)) 95dBA nicht zulassungsfähig (Grenzwert 84dBA* + 1dBA Kulanz/Toleranz des Prüfers; Original 79dbA)

 

Die Auspuffanlage ist auf legalem Weg nicht eintragbar!

 

Ich bin mir sicher selbst ein weiterer Topf gleicher Bauart (Absorptionsprinzip) würde eine Eintragung nicht ermöglichen da die Auspuffanlage nicht mal in die Nähe des zugelassenen Wertes kommt sondern selbst mit Kat ein Vielfaches lauter ist als gesetzlich zugelassen.

Jetzt hab ich schon gehört dass welche 94 und 95 dB(A) eingetragen haben => wie geht das? Auf welcher rechtlichen Grundlage? Welche Prüfstelle macht das => gerne auch per PN (vorzugsweise süddt. Raum)

.

Ansonsten werde ich die wohl weiterverkaufen, an jemand dem das egal ist...

 

*Grenzwert = bis Bj 81 über 51KW = 84dBA

gemessen Beschleunigung aus 50Km/h im 2. und 3. Gang (bei 5-Gang Getriebe); Mikrofon 7,5m entfernt. Messtrecke ca.15m
Grüßle,
Armin
 
Hallo Armin,

ich habe die 94 dB damals mit dne offenen K&N Filtern eingetragen bekommen, ganz legal beim toleranten Prüfer.

Ansonsten gelten doch die neuen Grenzwerte nicht für die alten Fahrzeuge oder liege ich da falsch?

So machen das doch auch die ganzen Harley Typen, bei dem alten Rahmen, gibt es diese Auflage nicht.

Na ja, ich kann mich auch täuschen, die Eintragung war Mitte der 90er.....

Gruß,

Ilias
 
So was hatte ich im Hinterkopf:

Standgeräusch Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.(wobei eine 53‘er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab ‘54 gibt es Grenzwerte...)
Und das hier vielleicht noch:


Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor Baujahr 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des § 1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden.

Wenn ich das also richtig lese und verstehe, dann obliegt es dem Prüfer ob er dir die z.B. 94 dB Standgeräusch einträgt.Nur das Fahrgeräusch ist entsprechend limitiert, aber wer will das wirklich messen?Die Rennleitung hat das bei mir noch nie gemacht und selbst wenn, wird ein verbindliches Ergebis danach von einem Gutachter erstellt.Vielleicht kann ja noch jemand Licht ins dunkle bringen?


* BROTKASTEN INSIDE *
 
Hallo an alle,

bitteeeeeeee sendet mir auch das Gutachten für die Anlage zu.

im voraus besten DANK
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info@auto-garage-stuttgart.de
 
So, ich habe eben noch mal mit ‘meinem‘ Prüfer telefoniert.

Generell gibt es kein Limit für das Standgeräuch, nur für das Fahrgeräusch.

Das darf bei unseren Fahrzeugen, also vor Baujahr 80, nicht mehr als 84 dB betragen.

Gemessen wird das bei 50 km/h im dritten Gang.

So wie er das beschrieben hat, ist die Teststrecke 20 Meter lang, abstand zum Fahrzeug ist 7,5 Meter und die Messpunkte sind jeweils 10 Meter vor und hinter dem Fahrzeug.

Da muss man dann durch fahren und am Messpunkt beschleunigen.

Wenn das dann bei 84 dB bleibt, bzw. nicht überschreitet, wir das auch eingetragen.

Als Beispiel hat er mir noch eine Harley erwähnt, Fahrgeräusch in der Messstrecke lag bei 83 dB, Standgeräusch (auch eingetragen) lag bei 98 dB.

Ich denke mal das liegt wie so oft am Prüfer.

Die Jungs in Wehbach geben sich halt etwas mehr Mühe und lehnen nicht alles ab.

Das findet man nicht mehr so oft, zumindest hier in der Gegend nicht.

Gruß,

Ilias

* BROTKASTEN INSIDE *
 
Ja mein Prüfer hätte das auch eingetragen, wenn‘s bei 84 bzw. 85dB (1dB "Messtoleranz) geblieben wär. Aber 95dB sind schon nochmal ne ganz andere Hausnummer...

Ausschließlich im 3. Gang gibts erst bei Autos über 140kW, bei unseren Kisten wird im 2. und 3. Gang nach der von dir beschriebenen Vorgehensweise gemessen.

Dies zu umgehen indem man nur Standgeräusch einträgt halte ich für sehr fragwürdig. Der Trachtenverein lässt schon ne richtige Geräuschmessung vornehmen wenns sein muss -das ist denen nicht wirklich zu umständlich...

Grüßle,

Armin
 
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