Das Gutachten den ET14,5 ist von 1973, im Gutachten Der ET20 steht der C Kadett mit drin, spricht also nichts gegen H. Würde mal mit beiden Gutachten zum TÜV gehen und vorab fragen, vermutlich will der dann nur die Freigängigkeit beim Verschränken testen. Von Briefkopien lassen die sich idR nicht mehr beeindrucken.
Habe selber ET20 auf dem C Kadett, bzw die ET14,5 auf dem B (da mit 10er Spurverbreiterung da der B die ET3 braucht). Eintragung war mit den Gutachten kein Problem.
Pascal