Moin Bernhard,
ich hab mal letzte Woche meine Zulassungsstelle gefragt wie das in so einem konkrete Fall ist. Damit hast Du eine Antwort einer betreffenden offiziellen Stelle, ohne dass Du selber schon mal bei Dir die Pferde scheu gemacht hast.
Eben ist die Antwort gekommen:
in § 59 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist alles zum Thema „Fahrzeug-Ident-Nummer“ geregelt. Die Beseitigung der FIN ist eine Urkundenvernichtung (BGH VRS 21/125). Problematisch wird es sein, nachzuweisen um welches Fahrzeug es sich denn handelt, weil die FIN fehlt. Dieses müssen Sie mit der zuständigen Zulassungsbehörde klären, denn diese entscheidet danach über das weitere Vorgehen.
Am Ende scheinst Du nicht umhinzu kommen mit Deiner Zulassungsstelle zu sprechen.
Vielleicht hilft es Dir die Antwort meiner Zulassungsstelle ja ein wenig.
Gruß
Hauke