Ich kenne es nur vom Motorrad und aus eigener leidlicher Erfahrung, als wir bei Beverungen mal der Kontrollgruppe Krad (inkl. Fernsehteam von Kabel 1 oder so) in die Hände gefallen sind. Das einzige was da dann zählt sind neben der eingetragen Anlage oder der ABE die eingetragene dB(A)-Angabe Im Schein. Da gibt es eine kleine Mess-Toleranz, und wenn die überschritten ist endet genau jetzt die Fahrt.
Bei der Kontrollguppe Krad ist das natürlich nicht wie bei einer normalen Kontroll einer Streife, denn da messen die 3x im Stand, und der leiseste Wert war großzügigerweise der dann zählt. So konnte ich weiterfahren und meinem Kumpel seinen originalen Enddämpfer aus Bremen holen. Witzigerweise war meine lauter als die vom Kumpel, aber mein dB-Wert im Schein war auch höher. Der absolute Lärmpegel ist also völlig uninteressant, es zählt, was im Fahrzeugschein steht.
Also glaubt nicht, das es einfach reicht, eine Anlage eingetragen zu haben. Sie muss später eben weiterhin auch die Dämdfung erreichen. Und die lässt mit der Zeit nach, beim Motorrad wohl mehr akk als beim Auto glaube ich, aber das ist Latte.
So gesehen hat wie zuvor geschrieben Mikemaus recht:Zu laut trotz Eintragung ist Ende der Fahrt und kostet richtig Schotter. Und TÜV-Vorführtung. Beim Motorrad kann man ja bei vielen genieteten Enddämpfern mal zwischendurch Wolle nachstopfen Damit es nicht dazu kommt. Beim Auto schwieriger. Aber andersrum, wan. Begegnet man als Autofahrer mal solchen Profis wie der Kontrollgruppe Krad? Hab ich noch kicht erlebt solange man nicht auf anrüchigen Poser-Strecke rumfährt?
Gruß
Hauke