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Ein Originaler 1000er ??

So ist es gut, das macht Martin richtig, und man wird ihm nicht ans Bein pissen können.
Er müsste nun immer dann, wenn eine Anzeige der betreffenden Anbieter oder aus dem Ort erscheint gleich veröffentlichen damit die direkt nacheinander sind.
Sehr cooler Schritt von Martin. Geschäftsmodell stören, andere potentielle Opfer warnen und so ggf. auch die Rückabwicklung beschleunigen.👍
 
Danke für eure Anteilnahme am meiner Scheiße.

Es hätte alles nicht so weit kommen müssen. Ich hatte dem Verkäufer nach der ersten Probefahrt durch mich, wo ich Getriebe, Kupplung, Bremsverhalten und Startverhalten festgestellt hatte, angeboten alles auf dem kleinen Dienstweg zu bereinigen. Mein Angebot an ihn war: Hole den Kadett für 39500.-€ wieder bei mir ab. Dann hätte er 500.-€ für den Transport gehabt und ich hätte 500.- Lehrgeld gezahlt. Alles wäre für mich erledigt gewesen. Er hat mir nur angeboten einen Hupenkopf und ein Tankklappe zu senden. Wie lächerlich!

Der Rechtsanwalt hat Oldtimererfahrung. Seine Meinung ist, dass das was in der Anzeige steht auch stimmen muss. Also, original 1000er

Link zu der jetzigen Anzeige. Der Verkäufer ist derselbe, er hat seinen Nachname geändert, dieser Name steht auch im Kaufvertrag. Unter dem früheren Name ….. ist er mehr bekannt.


Wünsche ein schönes Wochenende
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich meine das sind 2 verschiedene Personen. Den „Sammler“, und der Verkäufer der jetzt in der neuen Anzeige als Verkäufer drin steht und Dir wohl auch den Wagen vertraglich verkauft hat. Ist eher Zufalls das sie den selben Vornamen haben. Der Samler hat ein Elektroistallationsbetrieb, der andere eine Immobiliengesellschaft oder sowas. Im Impressum sind die aber an beiden Gesellschaften gegenteilig beteiligt, arbeiten also nicht nur bei den Opeln zusammen.
Ist aber auch für Deinen Fall egal wenn die sich abwechseln. Wer im Vertrag steht ist der Gegner. Aber da beide so verbunden sind kann sich der Verkäufer nicht mit fehlender Fachexpertise rausreden, die hättet er sich mindestens von anderen holen können der ja dafür bekannt ist. Da Sie soweit ich das sehe in geschäftlichen Zusammenhängen gilt das aber eben nicht bei den Opeln. Das ist formal Privatsache. Man könnte aber fragen ob das bei dem Umfang mit den Ipeln über die vielen Jahre nicht gewerblichen Umfang hat -mindestens nebengewerblich, so das hier auch andere rechtliche Grundlage bestehen.
Das wird Dein Anwalt alles wissen zumal wenn er Erfahung auf dem Gebiet hat. Ich drücke Dir die Daumen, und hoffe das am Ende auch eine nachhaltige Situation entsteht zur Vermeidung weiterer Opfer wenn sich alles so bestätigt. Das wäre win-win, vorrangig zählt aber erstmal dass Du die Kohle wiederbekommst.
 
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